Ohne Kapsel. Mit Verantwortung.
Wer in letzter Zeit eine Flasche Wilhelmshof-Sekt in der Hand hatte, hat es vielleicht schon bemerkt:
Die Aluminium-Kapsel am Flaschenhals fehlt. Kein Versehen, kein Sparzwang – sondern eine ganz bewusste Entscheidung.
Ein kleines Detail mit großer Wirkung
Die Sektkapsel gehört für viele selbstverständlich zur Flasche dazu. Dabei erfüllt sie heute eigentlich keine Funktion mehr:
Sie schützt weder den Korken besser, noch sagt sie etwas über die Qualität des Sekts aus. Ursprünglich war sie ein Schutz vor Schmutz und Ungeziefer – zu Zeiten, als Keller und Lagerbedingungen ganz andere waren als heute.
Trotzdem war sie jahrzehntelang gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach langem Engagement vieler Winzerinnen und Winzer – auch aus unserer Region – wurde diese Pflicht auf EU-Ebene abgeschafft. Endlich dürfen Sektflaschen offiziell ohne Kapsel verkauft werden.
Warum wir diesen Schritt gehen und uns dafür einsetzten:
Für uns am Wilhelmshof war schnell klar: Diese Freiheit wollen wir nutzen.
// Weniger Müll:
Die Kapsel besteht meist aus Aluminium oder Verbundmaterialien – wird geöffnet, abgerissen und weggeworfen. Ein kleines Teil, das millionenfach produziert wird und am Ende im Abfall landet. Darauf zu verzichten spart Ressourcen und reduziert Verpackungsmüll.
// Ein Stück Rückkehr zum Ursprung:
Früher waren Schaumweinflaschen oft schlicht – Korken, Drahtbügel, Etikett. Diese klare, reduzierte Ästhetik gefällt uns. Sie passt zu unserer Arbeitsweise und zu unserem Verständnis von Wein und Sekt.
Und die Sicherheit?
Sie müssen sich keine Sorgen machen – der Korken wird weiterhin von der Agraffe (dem Drahtkorb) gehalten. Druck, Haltbarkeit und Sicherheit bleiben vollständig gewährleistet. Am Genuss ändert sich nichts – außer vielleicht dem guten Gefühl, etwas weniger Verpackung in der Hand zu halten.
Kleiner Schritt, klare Haltung
Der Verzicht auf die Sektkapsel ist kein radikaler Umbruch, sondern ein bewusster, konsequenter Schritt. Für mehr Nachhaltigkeit, für mehr Authentizität – und für einen Sekt, der nicht über seine Verpackung, sondern über seinen Charakter überzeugt.
Wir hoffen, dass viele diesem Beispiel folgen.
Und dass ihr beim nächsten Öffnen einer Wilhelmshof-Flasche nicht nur das leise „Plopp“, sondern auch die Idee dahinter genießt.
Hier können Sie noch weitere Artikel zu diesem Thema finden:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sekt-champagner-korken-kapsel-eu-aerger-industrie-1.6249266
https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-pf%C3%A4lzerinnen-feiern-erfolg-sektflaschen-ohne-alu-hut-_arid,5769699.html

Vom Sektkapselzwang zur Wahlfreiheit: Wilhelmshof und das EU-Recht im Zeitverlauf
Historischer Ursprung
1992
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2333/92 wurden Grundregeln zur Bezeichnung/Aufmachung von Schaumwein festgelegt (historischer Startpunkt der europaweiten Verpackungs-/Aufmachungslogik).
Folienpflicht im Weinrecht konkret geregelt
2009
Verordnung (EG) Nr. 607/2009, Art. 69: Schaumweinflaschen >0,2 l müssen mit pilzförmigem Stopfen + Haltevorrichtung verschlossen sein, wobei Stopfen und Flaschenhals ganz oder teilweise mit Folie umkleidet sein müssen.
Beanstandung der Weinkontrolle
24.02.2012
Beanstandung nach Art. 69 der VO (EG)/ Nr. 607/09<br /> Da keine Sektkapseln-Umkleidung unserer Sekte über den Stopfen und Agraffen.<br /> Ein weiteres Inverkehrbringen ohne Kapsel/Folie entspricht nicht der oben genannten Vorschrift.
Vortrag bei Vinissima-Weinmenue (St. Martin)
2012
Barbara Roth stellte die Problematik des Sektkapselzwanges vor. Die damalige Landtagsabgeordnete Christine Schneider nahm sich der Thematik „Sektkapselzwang“ erstmals an und lies es nicht mehr aus den Augen. Das ist Bürgernähe und langer Atem.
Delegierte VO (EU) 2019/33, Art. 57(1)
2019
Folie um Stopfen/Hals weiterhin als Regelfall.
E-Mail an Geschäftsführer des Bauern- & Winzerverbandes Mittelrhein und Mosel
30.01.2023
Die EU-Kommission sieht in einem aktuellen Entwurf eine Neufassung der bisherigen Regelung in Art. 57 der Verordnung (EU) 2019/33 vor. Demnach soll die Nutzung einer Kapselfolie für sämtliche Schaumweinerzeugnisse freigestellt werden (pilzförmiger Stopfen mit Haltevorrichtung bleibt obligatorisch).<br /> Davon können in den Produktspezifikationen für geografische Angaben jedoch Ausnahmen definiert (Kapselverwendung verbindlich vorschreiben oder<br /> auch gänzlich verbieten).
EU: Wendepunkt – Folie wird optional
08.2023
Die Folie ist damit EU-weit nicht mehr zwingend, aber Mitgliedstaaten bzw. Produktspezifikationen bei geschützten Herkunftsangaben können strengere Vorgaben machen. So auch Deutschland.
Reaktionen & Gegenargumente (DDW #19/23)
09.2023
Die Änderung wurde öffentlich breit diskutiert („Sektflaschen brauchen keinen Aluhut mehr“ etc.).
Der Durchbruch
2025
Kapsel/Folie ist Gestaltungs- und Marktentscheidung